Ober den Wiesen 17
35756 Mittenaar

Die wichtigsten News zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz (EU Whistleblowing Richtlinie)

Update Februar 22: Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Whistleblowing-Richtlinie nicht rechtzeitig innerhalb der vorgegebenen Frist am 17. Dezember 2021 in ein nationales Gesetz überführt.

Was bedeutet die fehlende Umsetzung für die betroffenen Unternehmen, Behörden und Whistleblower?

Einzelne Vorgaben der Richtlinie sind trotzdem unmittelbar anwendbar, auch wenn sie regierungsseitig nicht oder noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Unternehmen sollte auf keinen Fall bis zur offiziellen Umsetzung eines Hinweisgeberschutzgesetzes warten. Sinnvoll ist es, die gewonnene Zeit für die Einführung geeigneter Prozesse und Verfahren zum Umgang mit Hinweisen nutzen. Die Anforderungen sind komplex und erfordern Know-how und ein wenig Vorlauf.

Der öffentliche Sektor ist trotz fehlender Umstzung durch den Gesetzgeber seit Dezember 2021 betroffen: Seit dem 18. Dezember 2021 sind staatliche Stellen dazu verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme anzubieten. Lediglich Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern haben hier noch ein wenig Spielraum.

Was ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Am 17.12.21 ist Stichtag für die sogenannte EU-Whistleblowing Richtlinie. Das bedeutet: Ab diesem Tag sollen die sogenannten Hinweisgeber im Unternehmen zusätzlichen Schutz erhalten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-“Whistleblowing”- Richtlinie. Es ist davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber für das kommende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchg) die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments übernehmen wird. Sollte der deutsche Gesetzentwurf nicht bis zur Deadline verabschiedet werden, dann gilt die EU-Richtlinie ohne nationale Anpassung 1:1. Es kommen also einige Herausforderungen auf uns alle zu!

(mehr …)

Ein neues Gesetz tritt in Deutschland zum 01.12.2021 in Kraft: das TTDSG

Hintergrund

Eigentlich sollte zusammen mit der DSGVO auch die sogenannte ePrivacy-Verordnung in Kraft treten. Bis heute konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einigen. Daher nimmt der deutsche Gesetzgeber den Datenschutz zu den Themen „Websites, Messaging- und Internettelefonie-Dienste, Apps und Co.“ jetzt selbst in die Hand. Es ist unter anderem auch eine Reaktion auf die zahlreichen Gerichtsverhandlungen rund um die Cookie-Nutzung, die es in den letzten Jahren zahlreich gab.

(mehr …)