Ende November kamen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden nach einer erneuten Prüfung zum Ergebnis, dass trotz ‘geringfügiger Verbesserungen’ von Microsoft weiterhin datenschutzrechtliche Bedenken am Einsatz von Microsoft 365 bestehen. Es sei nach wie vor ungeklärt, welche Daten erhoben, übertragen und für eigene Zwecke verarbeitet würden, teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber am 24. November 2022 zum Abschluss der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) auf einer Pressekonferenz mit (die DSK ist das gemeinsame Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden).
Hingegen sieht Microsoft die datenschutzrechtliche Situation völlig anders (mehr …)