Das gehört heute in vielen Unternehmen während des Bewerberprozesses zum Standard: Nach Bewerberinnen und Bewerbern googeln oder auf den sozialen Plattformen danach Informationen zur Person suchen. Immer mehr Arbeitgeber nutzen das Internet, um mehr zu erfahren.
Aber inwieweit ist dies aus Sicht des Datenschutzes überhaupt erlaubt und was ist zu beachten?