Künstliche Intelligenz (KI) wird in Unternehmen früher oder später fast überall Einzug halten, egal ob Großkonzern oder kleiner Handwerksbetrieb. Das Europäische Parlament hat die KI-Verordnung (KI-VO) letztes Jahr verabschiedet. Diese ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, allerdings mit unterschiedlichen Übergangsfristen, die man beachten muss. Die Verordnung wird in mehreren Stufen innerhalb von 24 Monaten schrittweise wirksam. Ein erster wichtiger Termin ist der 2. Februar 2025.
Was das genau bedeutet, und welche anderen datenschutzrechtlichen Regeln gelten für Unternehmen beim Einsatz von KI?