Ober den Wiesen 17
35756 Mittenaar

Die EU-Kommission zieht ihren Vorschlag für die seit 2016 geplante ePrivacy-Verordnung zurück.

Die seit vielen Jahren geplante ePrivacy-Verordnung sollte die bestehende Richtlinie von 2002 ersetzen und als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fungieren. Der Rückzug aus dem Thema geht aus dem EU-Arbeitsprogramm für 2025 hervor. In der Mitteilung „Einfacheres und schnelleres Europa“ legt die EU ihren neuen Kurs vor. Es geht vor allem um die Vereinfachung von EU-Vorschriften, um die Wirtschaft wettbewerbsfähiger und wohlhabender zu machen. Das klingt doch erst einmal sehr positiv und es bleibt spannend, was im Laufe des Jahres noch aus Brüssel kommt.

Digitale Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen Pflicht

Immer häufiger hört man vom sogenannten (digitalen) Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Die wenigsten Unternehmen haben dem Thema „Barrierefreie Webseite“ bisher besondere Aufmerksamkeit geschenkt und trotzdem ist es ein ernstzunehmendes Compliance-Thema. Denn was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht.

Das BFSG soll Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen beseitigen und Unternehmen müssen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei auf der Webseite bereitstellen. Oft geht dies mit umfangreichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und Anpassungen einher. Gerade aus datenschutzrechtlicher Sicht können sich hierbei verschiedene Herausforderungen für Unternehmen ergeben.

Die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung sind zahlreich und je nachdem, welche Tools eingesetzt werden, sind die Datenschutzprozesse (Auftragsverarbeitungsverträge mit Software-Herstellern, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und der TOMs) entsprechend in Ihrer dokumentierten Datenschutzorganisation zu ergänzen.

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