Ende November kamen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden nach einer erneuten Prüfung zum Ergebnis, dass trotz ‘geringfügiger Verbesserungen’ von Microsoft weiterhin datenschutzrechtliche Bedenken am Einsatz von Microsoft 365 bestehen. Es sei nach wie vor ungeklärt, welche Daten erhoben, übertragen und für eigene Zwecke verarbeitet würden, teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber am 24. November 2022 zum Abschluss der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) auf einer Pressekonferenz mit (die DSK ist das gemeinsame Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden).
Hingegen sieht Microsoft die datenschutzrechtliche Situation völlig anders (mehr …)
Was ist geschehen?
Die Beklagte hat auf ihrer Website die Google Fonts dynamisch eingebunden. Beim Aufruf der Website durch den Kläger (betroffene Person), ist die IP-Adresse der betroffenen Person an den Anbieter des Webdienstes – in diesem Fall Google – übermittelt worden, ohne vorher eine Einwilligung bei der betroffenen Person einzuholen. Diese unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des sogenannten informationellen Selbstbestimmungsrechts dar. Es kam zur Klage. (mehr …)
Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz Anfang 2023 in Kraft getreten ist, gibt es bei vielen Unternehmen noch Unklarheiten und es sind viele Fragen offen. Die Zeit drängt und es müssen zwingend in den nächsten Wochen interne Meldesysteme (sofern schon vorhanden) geprüft oder angepasst werden oder – wie bei den meisten Unternehmen – ein solches Meldesystem erstmalig eingeführt werden.
In unserem Webinar informieren wir Sie – zusammen mit unseren Experten Lars Ebertz und Hendrik Töpper – über die rechtlichen Herausforderungen und die praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Was bedeutet die fehlende Umsetzung für die betroffenen Unternehmen, Behörden und Whistleblower?
Einzelne Vorgaben der Richtlinie sind trotzdem unmittelbar anwendbar, auch wenn sie regierungsseitig nicht oder noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Unternehmen sollte auf keinen Fall bis zur offiziellen Umsetzung eines Hinweisgeberschutzgesetzes warten. Sinnvoll ist es, die gewonnene Zeit für die Einführung geeigneter Prozesse und Verfahren zum Umgang mit Hinweisen nutzen. Die Anforderungen sind komplex und erfordern Know-how und ein wenig Vorlauf.
Der öffentliche Sektor ist trotz fehlender Umstzung durch den Gesetzgeber seit Dezember 2021 betroffen: Seit dem 18. Dezember 2021 sind staatliche Stellen dazu verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme anzubieten. Lediglich Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern haben hier noch ein wenig Spielraum.