Hintergrund
Eigentlich sollte zusammen mit der DSGVO auch die sogenannte ePrivacy-Verordnung in Kraft treten. Bis heute konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einigen. Daher nimmt der deutsche Gesetzgeber den Datenschutz zu den Themen „Websites, Messaging- und Internettelefonie-Dienste, Apps und Co.“ jetzt selbst in die Hand. Es ist unter anderem auch eine Reaktion auf die zahlreichen Gerichtsverhandlungen rund um die Cookie-Nutzung, die es in den letzten Jahren zahlreich gab.