Achtung bei der Einbindung von Google Fonts!
Google Fonts Urteil
Was ist geschehen?
Die Beklagte hat auf ihrer Website die Google Fonts dynamisch eingebunden. Beim Aufruf der Website durch den Kläger (betroffene Person), ist die IP-Adresse der betroffenen Person an den Anbieter des Webdienstes – in diesem Fall Google – übermittelt worden, ohne vorher eine Einwilligung bei der betroffenen Person einzuholen. Diese unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des sogenannten informationellen Selbstbestimmungsrechts dar. Es kam zur Klage. (mehr …)